Rechtliche Fragen sind in einem Pilotprojekt abzuklären
Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie konnten die Rechtsfragen rund um die Energiebänder zwar nicht beantwortet werden, aber es wurden die Themenkreise definiert, die bei Beginn ihrer Implementierung bearbeitet werden müssen. Zudem wurden erste Einschätzungen sofern möglich vorgenommen:
Baugenehmigung – Bebauungsplan – Hochbautenverbot an der Autobahn: Durch die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen (Dezember 2022) und den Beschluss zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für PV und Windkraft (Januar 2023) dürften Energiebänder zügig umsetzbar sein. Bezüglich des Hochbautenverbotes dürften in Anlehnung an die E-Highways in Deutschland vergleichbare Erleichterungen bei Sondergenehmigungen gelten.
UVP-Pflicht – Klagen: Da Energiebänder in ihrer Lage an der Autobahn sich unmittelbar in belastetem Gebiet befinden, dürfte ihr signifikanter Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz als PV-Anlage mit deutlich geringerem negativem Albedo-Effekt jegliche potentielle Umweltbeeinträchtigung ausgleichen.
Kritische Infrastruktur – Sicherheit: Energiebänder werden spätestens beim Zusammenwachsen zum Energie-Internet-Deutschland bzw. –Europa als kritische Infrastruktur gelten. Die Sicherheit bei Steuerung, aber auch bei den Komponenten muss ebenso wie die Betriebssicherheit –insbesondere bei Unfallgefahr- entsprechend gewährleistet werden. Hier kann auf Erfahrungen der E-Highways in Deutschland und ggf. aus dem Bundesfernstraßen-nahen Schienenverkehr zurückgegriffen werden.