Energiebänder zur Versorgung von Gemeinden
Jede Gemeinde in Deutschland kann die Bundesfernstraßen in ihrem Einzugsgebiet nutzen, um mithilfe von Energiebändern Strom für sich zu produzieren bzw. von Anbietern produzieren zu lassen.
Insbesondere in Abstimmung mit Nachbargemeinden können Energiebänder-Netzwerke entstehen, mithilfe derer die Überschüsse volatil anfallender Energie ausgeglichen werden können, indem unterschiedlichste Verbrauchergruppen an das Netzwerk angeschlossen werden.
Ortsintern verlaufen keine Energiebänder-Maste, sondern jeweils nur unterirdisch die Hochstromkabel, an die sich auch dezentrale Stromerzeuger wie z.B. Gebäudebesitzer mit großen PV-belegten Flachdächern anschließen können, um ihre Energie sammeln und weiterleiten zu lassen – hin zu anderen Verbrauchern oder Speicherorten.